Psychotherapeutische Sprechstunde

Wichtiger Hinweis für Anfragen zu einem Erstgespräch:
Für Anfragen zu einem Erstgespräch nutzen Sie bitte  ausschließlich den Telefonanschluß. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Termine zu einem Erstgespräch nicht aufgrund einer Anfrage per Email vergebe.

Die gültige Psychotherapie-Richtlinie schreibt Psychotherapeuten verpflichtend vor, eine Psychotherapeutische Sprechstunde anzubieten. Die Psychotherapeutische Sprechstunde muß in Einheiten à 25 Minuten angeboten werden, insgesamt sind maximal 6 * 25 Minuten möglich pro Patient/-in und Psychotherapeut/-in.

Die Psychotherapeutische Sprechstunde entspricht nicht dem Beginn der Psychotherapie, sondern sie dient u.a.:

– einer ersten diagnostischen Abklärung und Einschätzung

– der Information über jeweils geeignete Unterstützungs- oder Therapieangebote (auch über Angebote außerhalb der eigentlichen Psychotherapie, wie z.B. Selbsthilfeangebote)

– Klärung des weiteren Vorgehens

Zum Abschluss der Sprechstunde erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über die Teilnahme an der Sprechstunde, die auch Empfehlungen zum weiteren Vorgehen beinhaltet.

Bitte beachten Sie: Ist eine Psychotherapie indiziert, kann diese in der Praxis Dr. Volker Mattukat nur dann durchgeführt werden, wenn ein freier Therapieplatz zur Verfügung steht. Fragen hierzu oder zur psychotherapeutischen Sprechstunde allgemein beantworte ich gerne während der telefonischen Sprechzeit